Diagnostik – Aufnahmeverfahren


Die Schule Paracelsusstraße bietet Ihnen umfassende und qualifizierte Beratungsangebote bei Fragen zur Beschulung von Kindern mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung. Unser Angebot umfasst u.a. die folgenden Aufgaben:

  1. Wir beraten Eltern und Sorgeberechtigte von Kindern mit einem vermuteten Förderbedarf geistige Entwicklung zu

  • Einschulungsfragen

  • Fragen der Überprüfung, Begutachtung und Diagnostik

  • Fragen der sonderpädagogischen Förderung

  1. Wir überprüfen auf Wunsch und Antrag der Eltern und Sorgeberechtigten Kinder mit einem vermuteten Förderbedarf geistige Entwicklung und erstellen ein umfassendes Gutachten

  2. Wir bieten Eltern und Sorgeberechtigten Möglichkeiten zur Hospitation im Unterricht und ermöglichen einen umfangreichen Austausch mit erfahrenen SonderpädagogInnen

Falls Sie eines unserer Angebote interessiert, wenden Sie sich bitte an Finn Busch, unseren Verantwortlichen für Einschulungsfragen und Diagnostik und/oder lesen Sie den anschließenden Text (s.u.), der Sie vorab bereits etwas umfangreicher über wichtige Dinge informiert, die bei der bevorstehenden Einschulung eines Kindes mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung von besonderer Bedeutung sind.

Kontakt:

Finn Busch

Verantwortlicher für Einschulungsfragen und Diagnostik

Schule Paracelsusstraße

Telefon: 040/428857-0

 



Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – die Vermutung, die Klärung und die Suche nach der richtigen Schule

Es gab eine Zeit, das ist noch nicht lange her, da war der Fall klar – Kinder mit einer geistigen Behinderung besuchten eine spezielle Sonderschule. Man sah sie nicht auf den Fußwegen, die zu der nachbarschaftlichen Grundschule führten. Sie saßen nicht mit anderen nichtbehinderten Kindern auf den Schulhöfen herum. Sie lernten nicht gemeinsam mit den so vertrauten Spielkameraden, mit denen sie viele Jahre auf dem Spielplatz oder im Kindergarten getobt und gespielt hatten. Es war eine Zeit ohne ein Aber.

Doch dann geschah etwas Seltsames. Man fand heraus, dass behinderte und nichtbehinderte Kinder sehr stark voneinander profitieren. Dass sie voneinander lernen und dass sie miteinander lernen. Jedes auf seine Art und Weise. Diese Beobachtung führte zu einer dramatischen Verwandlung: man begann behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam zu unterrichten. Und man sah: für die meisten Kinder – egal ob behindert oder nicht behindert – ist das richtig!

Man sah aber auch verblüfft: für einige Kinder ist das nicht der richtige Weg! Das Erstaunliche an dieser Erkenntnis ist, dass sie eigentlich nichts Dramatisches an sich hat. Denn man hatte begriffen: man muss ein Aber zulassen. Man sagte nicht mehr: „alle müssen!“ Man sagte: „alle müssen, aber … !“

Daher gibt es nach wie vor Kinder mit einer geistigen Behinderung, heutzutage spricht man von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, die aufgrund ihrer individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten am besten in einer speziellen Sonderschule gefördert werden können. Es sind Kinder von Eltern die entscheiden, die Angebote der Inklusionsschulen, in denen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam lernen, sind toll, aber sie sind nicht das, was unser Kind braucht!

Soweit ist das relativ einfach. Aber was bedeutet das jetzt für Eltern mit einem Kind, bei dem ein Kinderarzt (oder die Kindergärtnerin oder eine Sonderpädagogin in der zuständigen Grundschule oder eine andere kompetente Person) die Vermutung äußert, dass möglicherweise dessen Entwicklung verzögert sei? Dass vielleicht sogar eine geistige Behinderung vorliege?

Es bedeutet, dass man Ruhe bewahrt und einen Antrag auf fachliche Stellungnahme stellt. Dieser Antrag hat die Abkürzung SO1 und kann von ihnen jederzeit in der für ihr Kind zuständigen Grundschule gestellt werden. Die Grundschule wird dann diesen Antrag an das zuständige Regionale Bildungszentrum (die Abkürzung ist ReBBZ) weiterleiten. Im ReBBZ arbeiten Fachkräfte, die auf das Überprüfen und Testen von Kindern mit einem vermuteten Förderbedarf spezialisiert sind. Diese Spezialisten werden zunächst auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Unterlagen (Anamnesedaten, fachärztliche Befundberichte, Förderpläne, …) eine erste Plausibilitätsprüfung hinsichtlich des vermuteten Förderbedarfs vornehmen. Wenn nun auch die Spezialisten vom ReBBZ zu der Einschätzung gelangen, dass bei einem Kind möglicherweise der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorliegt, wird nunmehr ein formales Überprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren erfolgt entweder direkt am ReBBZ oder aber an einer speziellen Sonderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, weil auch dort diagnostische Spezialisten im Einsatz sind. Das Verfahren besteht in der Regel aus einem Anamnesegespräch mit den Eltern, einer formellen oder informellen Testung und abschließend aus der Erstellung eines schriftlichen Gutachtens, in dem schriftlich festgehalten wird, welcher Förderschwerpunkt bei dem überprüften Kind derzeit vorliegt. Das Gutachten wird den Eltern nach der Fertigstellung vorgestellt und anschließend an die Behörde weitergeleitet. Die Behörde überprüft dann das Gutachten und teilt den Eltern schließlich per Bescheid den zugrundeliegenden Förderschwerpunkt mit. Und damit ist dann alles amtlich.

Wenn Sie nun ihr Weg im Rahmen dieses doch sehr formellen Verfahrens auf diese oder ähnliche Weise an unsere Schule führt, besteht der Sinn der Überprüfung für Sie und für uns schlicht und ergreifend erst einmal darin herauszufinden, ob bei Ihrem Kind derzeit der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorliegt oder nicht. Des Weiteren geht es aber auch bereits darum erste Ideen dafür zu entwickeln, auf welche Weise und mit welchen Hilfsmitteln ihr Kind in einer Schule optimal gefördert werden kann. Die Frage, an welcher Schule dies einmal passiert, spielt zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens noch überhaupt keine Rolle.

Diese für Sie so bedeutende Frage stellt sich erst dann, wenn die diagnostische Fachkraft unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Informationen in ihrem Gutachten eindeutig zu der Aussage gelangt, dass bei Ihrem Kind der Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vorliegt. Dies ist der entscheidende Punkt des gesamten Verfahrens, da nun relativ klar ist, welche Hilfe und Förderung Ihr Kind braucht. Und wenn klar ist, welche Hilfe und Förderung ihr Kind braucht, ist auch klar, wer Ihr Kind am besten fördern und unterrichten kann. Nämlich die qualifizierten Fachkräfte (LehrerInnen, ErzieherInnen, TherapeutInnen) die eine spezielle sonderpädagogische Ausbildung im Bereich geistige Entwicklung genossen haben. Und die arbeiten entweder in einer sogenannten Schwerpunktschule, in der Kinder mit einem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemeinsam – d.h. inklusiv – mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet werden, oder aber in einer speziellen Sonderschule, die nur von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung besucht werden.

Auf diese Frage – inklusive Beschulung oder spezielle Sonderschule – als betroffene Eltern sofort eine richtige Antwort zu finden ist praktisch unmöglich. Es ist oft einfach so, dass die meisten Eltern gar nicht wissen, auf welche Weise behinderte Kinder mit nichtbehinderten Kindern in einer Schwerpunktschule gemeinsam lernen. Und dass die meisten Eltern keine Vorstellung davon haben, wie die Schülerinnen und Schüler einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung unterrichtet werden.

Aber keine Angst, wir lassen Sie mit dieser so entscheidenden Frage nicht allein. Wenn Sie es wünschen, können wir dann einiges für Sie tun.

Was wir dann auf Wunsch für Sie tun?

Wir laden Sie zu einem Orientierungsgespräch ein, in dem Sie etwas über die „Geheimnisse“ des Lernens in unserer Schule erfahren.

Wir ermutigen Sie zu Hospitationen, in denen Sie unsere Schule und unsere Kinder kennenlernen.

Wir ermöglichen Ihnen Unterrichtsbesuche, in denen Sie erfahren, dass der Unterricht in einer speziellen Sonderschule nicht mysteriös oder verstiegen ist, sondern das Ergebnis vieler praktischer Vorgänge.

Wir ermutigen Sie dazu, Ihr Kind gleich mitzubringen und mitmachen zu lassen.

Was wir dann nicht für Sie tun?

Sie zu irgendetwas überreden. Auf gar keinen Fall!